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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die NTS- und ITS-Auftragserteilung der Wiele & Winter Service GbR  (Stand: 01.01.2011)


I. Auftragserteilung
Die Firma Wiele & Winter Service GbR erhält von der Firma des zu reparierenden Fahrzeuges den Auftrag in ihrem Namen den Reparaturauftrag auszulösen und die hierdurch entstehenden Kosten zu verauslagen.



II. Reklamation
Wenn Einwendungen gegen die Bezahlung der Reparaturrechnung erhoben werden, sind diese innerhalb von 48 Stunden nach Übernahme des Fahrzeuges begründet und schriftlich der Wiele & Winter Service GbR mitzuteilen. Sollte der Einspruch nicht schriftlich begründet und innerhalb von 48 Stunden bei der Wiele & Winter Service GbR eingegangen sein, können Ansprüche aus dem Verhältnis zum Reparaturbetrieb dem Auslagenerstattungsanspruch von Wiele & Winter Service GbR nicht entgegengehalten werden und sind dann ausschließlich mit dem Raparaturbetrieb direkt zu klären.



III. Zahlung
Die von der Wiele & Winter Service GbR verauslagten Kosten sind sofort fällig und an Wiele & Winter Service GbR auszugleichen. Handelt es sich bei dem Auftraggeber um eine juristische Person, so übernimmt deren handelndes Organ, soweit es den Auftrag selbst ausgelöst hat, die selbstschuldnerische Haftung für diese Kosten für den Fall, dass die Wiele & Winter Service GbR mit dem Erstattungsanspruch beim Auftraggeber ausfällt. Für die Verauslagungen werden dem Kunden bei einem NTS-Auftrag 5% Bearbeitungskosten auf den Rechnungsbetrag und bei einem ITS-Auftrag 10% Bearbeitungskosten auf den Rechnungsbetrag berechnet.



Geschäftsführer: Michael Wiele, Carsten Winter
Halberstadt, Januar 2011